Durch das Beauftragen eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) können Sie von zahlreichen Vorteilen profitieren und sich wieder auf Ihr Hauptgeschäft konzentrieren. Wir vom mobilplus Systemhaus bieten Ihnen im Rahmen unserer Leistungen einen externen DSB an, der sich vollumfänglich um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen kümmert.
Durch unsere fundierten, fachlichen Kenntnisse können wir Sie kompetent und zuverlässig beraten.
Der externe DSB besitzt im Gegensatz zu einem internen Beauftragten keinen gesetzlich festgeschriebenen Kündigungsschutz, ein befristeter Betreuungsvertrag mit ihm ist daher ohne Probleme möglich und bietet Planungssicherheit.
Zusätzlich beugen Sie mit ihm zahlreichen Risiken wie Schadensersatz oder Bußgeldern durch Verstöße gegen die DSGVO vor.
Durch Outsourcing können Sie langfristig Ihre Kosten senken, eigene Mitarbeiter konzentrieren sich wieder auf ihre Hauptaufgaben und müssen sich nicht weiterbilden. Für die Aus- und Weiterbildung eines externen DSB entstehen für Sie hingegen keine Kosten.
Externe Datenschutzbeauftragte sind nicht von “Betriebsblindheit” betroffen und können somit in allen Angelegenheiten und bei allen Verpflichtungen unvoreingenommen und souverän agieren. Interessenkonflikte werden auf diese Weise vermieden. Durch Einsätze in mehreren Unternehmen, Branchen und Bereichen, besitzen externe DSB außerdem ein großes interdisziplinäres Know-how. Von den dadurch entstehenden Synergieeffekten profitieren auch Sie.
Er berät in allen Bereichen des Datenschutzes, achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und macht Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzniveaus.
Er überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Er schult und sensibilisiert Mitarbeiter, welche bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätig sind.
Er kontrolliert vor Beginn der automatisierten Verarbeitung, ob diese besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweist.
Er ist Schnittstelle zwischen der Datenschutzbehörde sowie den Betroffenen und der verantwortlichen Stelle.
Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bewahrt Sie vor erheblichen Bußgeldern, welche die zuständigen Datenschutzbehörden dem Unternehmen auferlegen können. Der Bußgeldrahmen beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. Viel schwerer als ein Bußgeld wiegt oftmals jedoch der Verlust des Kundenvertrauens oder der Ärger mit Mitarbeitern.
Nach Art. 37 DSGVO müssen grundsätzlich all jene Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Zu den Verpflichteten zählen insbesondere nicht-öffentliche Stellen z. B. juristische Personen, Personengesellschaften, Vereine und Verbände. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Insbesondere Kunden- oder Mitarbeiterdaten fallen somit unter die strenge Anwendung der DSGVO.
Eine gesetzliche Verpflichtung liegt vor, wenn
Sie und Ihre Mitarbeiter wollen sich wieder mehr auf Ihr Business konzentrieren und dennoch auf die Sicherheit Ihrer Daten vertrauen können? Wenden Sie sich an unser Datenschutzteam – wir stellen Ihnen Ihren persönlichen, externen Datenschutzbeauftragten.
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